östlich des Gebäudes 2 (Parzelle Nr. H.________) ist beim aktuellen Projekt bereits als Spielplatz- und Aufenthaltsfläche ausgewiesen. Auf der Westseite des Gebäudes 1 (Parzelle Nr. E.________) verbleibt neben der Einstellhalleneinfahrt nur ein schmaler Reststreifen.25 Auch die Zonengrenze innerhalb der Parzellen stellt keine Besonderheit dar, faktisch handelt es sich um kleinere Parzellen, die aber ohne weiteres bebaubar sind. Es liegen somit keine besonderen Verhältnisse im Sinne von Art. 81 SG vor. f) Im Verkehrsrichtplan ist der I.________ als Strecke bezeichnet, auf der Massnahmen zur Verkehrsberuhigung erfolgen sollen.