e) Das leichte Gefälle der Bauparzellen gegen Süden stellt keine besonderen Verhältnisse dar. Diese topografischen Verhältnisse bedeuten nicht zwangsläufig, dass die Versickerungsmulden südlich vor den Gebäuden und so nahe an der Strasse erstellt werden müssen. Die Platzierung liegt vielmehr darin begründet, dass der bebaubare Teil der Bauparzellen maximal ausgenützt werden soll. Beim aktuellen Projekt könnte die Versickerungsanlage nicht nördlich der Gebäude angeordnet werden, weil sich die Einstellhalle in diesen Bereich erstreckt. Die Einstellhalle könnte nicht gegen Süden erweitert werden, weil sie dann ihrerseits im Strassenabstand liegen würde. Die Grünfläche