Wie die Gemeinde und die OLK zu Recht vorbringen, handelt es sich bei den geplanten Mehrfamilienhäusern um eine austauschbare Architektur, wie sie heute vermehrt in Agglomerationsgemeinden und zentrumsfernen Stadtquartieren vorzufinden ist. Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die Umgebung ein, sondern wirkt in diesem ländlichen Raum als Fremdkörper. Eine gute Gesamtwirkung entsteht nicht. 3. Strassenabstand a) Der I.________ ist im Richtplan Verkehr21 als regionale Verbindungsstrasse / Basiserschliessung eingereiht. Von Basiserschliessungen müssen Bauten und Anlagen