grossvolumiges Bauvorhaben sei daher nicht zum vornherein ausgeschlossen. Am I.________ hätten die Gebäude eine Vorgartenzone und einen Vorplatz. Die bestehende Bebauung "spiele" mit Vor- und Rücksprüngen; es gebe Vordächer oder eine Pergola, welche den Übergang von Innen nach Aussen herstellten. Davon unterscheide sich das Bauvorhaben deutlich. Die geplanten Mehrfamilienhäuser stünden zu nahe an der Strasse, es fehle eine Vorgartenzone. Die vorgelagerte Retentionsanlage sei ein reiner 11 Fachbericht der OLK vom 1. November 2016, Vorakten pag. 633, 635.