Aussenraumgestaltung müsse allgemein mehr Bedeutung beigemessen werden. Funktionsobjekte seien dezent zu gestalten und sollten keine Barrierewirkung erzeugen. Ausblicke, Durchblicke, Blickbeziehungen seien in Setzungen und Gestaltung mit einzubeziehen. Der angrenzende Schulhauskomplex müsse in die architektonischen Überlegungen einbezogen werden. Eine losgelöste Architektur, welche Umgebung und Vorgefundenes nicht beachte, dürfe an derartiger Lage nicht Ziel und Anspruch eines Projektes sein. Die OLK erachtete das Bauvorhaben in der vorgesehenen Art und Weise nicht als bewilligungsfähig.11