Die Vorbehalte der OLK bezögen sich im Wesentlichen auf die kubische Fassade und kompakte Wirkung der Baukörper, auf die Positionierung der Gebäude und den fehlenden Bezug zur Umgebung. Die Verschiebung des Bauvorhabens gegen Norden scheitere an der Zonengrenze und dem reglementarischen Abstand zur Landwirtschaftszone. Ein grösserer Abstand zur Strasse hin wäre nur mit einer Nutzungseinbusse möglich. Durch die verschiedenen Gebäudehöhen und die zurückversetzten Attikageschosse weise das Bauprojekt in der Höhe Abstufungen auf.