Bebauung verfüge über erhebliche Durchblicke, Freiräume und Umgebungsflächen. Die Vorgärten und grosszügigen Gärten seien prägende Merkmale auf dem D.________ und ein äusserst wichtiger Faktor in diesem ländlichen Raum. Das Bauvorhaben gehe nicht auf diese grundlegenden Merkmale ein; die Aussenraumgestaltung sei ungenügend gelöst. Die geplanten Mehrfamilienhäuser ermöglichten kaum Durchblicke und wirkten wie ein Riegel in der Landschaft, was insbesondere von einem Standort weiter oben sichtbar sei. Mehrfamilienhäuser entsprächen zudem nicht der Planungsidee der Gemeinde.