5. Das Rechtsamt edierte die Fotos zum vorinstanzlichen OLK-Bericht. Anschliessend führte es im Beisein der Parteien und einer Vertretung der OLK einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machten die Gemeinde und die Beschwerdegegnerin mit Eingaben vom 11. respektive 15. Januar 2018 Gebrauch. Sie hielten an ihren Standpunkten fest. Auf die Rechtsschriften sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen