Im Baubewilligungsverfahren bekräftigte sie ihre ablehnende Haltung mehrmals. Die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) beurteilte das Bauvorhaben im vorinstanzlichen Verfahren ebenfalls negativ. Mit Gesamtentscheid vom 27. Juli 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Baubewilligung samt Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstandes für die Retentionsanlage. 3. Dagegen reichte die Gemeinde am 30. August 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 27. Juli 2017 und die Erteilung des Bauabschlags.