2. Gegen das Bauvorhaben gingen zahlreiche Einsprachen ein. Die Gemeinde beantragte mit Amtsbericht vom 14. Juli 2016 den Bauabschlag. Zur Begründung führte sie an, dass die Mehrfamilienhäuser in diesem ländlichen Gebiet als Fremdkörper wirkten und die reglementarischen Anforderungen an die Baugestaltung nicht erfüllten. Wegen der abgelegenen Lage ohne ausreichenden öffentlichen Verkehr genügten die projektierten Autoabstellplätze nicht. Ausserdem müssten die Versickerungsmulden, die südseitig vor den Gebäuden vorgesehen sind, versetzt werden, damit ein allfälliger Trottoirbau möglich bleibe. Im Baubewilligungsverfahren bekräftigte sie ihre ablehnende Haltung mehrmals.