1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 26. Mai 2016 ein Baugesuch (datierend vom 22. März 2016) ein für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 13 Wohnungen und einer Einstellhalle. Das Bauvorhaben liegt im Ortsteil D.________, rund 2 km oberhalb des Dorfes Neuenegg. Die Bauparzellen Neuenegg Gbbl. Nr. E.________, F.________, G.________ und H.________ weisen einen Halt von insgesamt 2'688 m2 auf. RA Nr. 110/2017/101 2