b) Die Gemeinde Mühlethurnen hat den Beschwerdeführenden einen Parteikostenanteil von insgesamt Fr. 458.55 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. RA Nr. 110/2016/98 28 IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher C.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher E.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Mühlethurnen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Kantonspolizei Bern, Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik, zur Kenntnis