4. a) Die Beschwerdeführenden haben dem Beschwerdegegner einen Parteikostenanteil von insgesamt Fr. 2'221. 35 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. b) Die Gemeinde Mühlethurnen hat dem Beschwerdegegner einen Parteikostenanteil von insgesamt Fr. 740.45 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 5. a) Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden einen Parteikostenanteil von insgesamt Fr. 458.55 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.