Personenansammlungen im Freien, insbesondere ab 22:00 Uhr, sind auf geeignete Art und Weise zu verhindern bzw. nicht gestattet.  Personen dürfen die Räumlichkeiten nicht mit Speisen und/oder Getränken verlassen.  Die Lokalität darf nicht an Dritte vermietet werden. RA Nr. 110/2016/98 27 Im Übrigen wird der Entscheid bestätigt und die Beschwerde abgewiesen.