Im Freien darf keine Musik abgespielt werden.  Lärmintensive Anlässe (bis maximal 5 Veranstaltungstage pro Jahr), welche über den Rahmen der Baubewilligung hinausgehen, müssen im Einzelbewilligungsverfahren beurteilt werden. Die Anzahl Anlässe bezieht sich auf die betroffene Anwohnerschaft und nicht auf die Lokalität. Die Anwohnerschaft ist frühzeitig auf geeignete Art und Weise über solche Anlässe zu informieren.  Personenansammlungen im Freien, insbesondere ab 22:00 Uhr, sind auf geeignete Art und Weise zu verhindern bzw. nicht gestattet.