Fr. 3'702.25 (Honorar Fr. 3'250.–, Auslagen Fr. 178.–, Mehrwertsteuer Fr. 274.25). Die Kostennote des Anwalts der Beschwerdeführenden beläuft sich auf Fr. 2'292.85 (Honorar Fr. 2'000.–, Auslagen Fr. 123.–, Mehrwertsteuer Fr. 169.85) und gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Nach dem Gesagten haben die Beschwerdeführenden dem Beschwerdegegner einen Parteikostenanteil von Fr. 2'221. 35 (drei Fünftel von Fr. 3'702.25) zu bezahlen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Sodann hat die Gemeinde Mühlethurnen dem Beschwerdegegner einen Parteikostenanteil von Fr. 740.45 (ein Fünftel von Fr. 3'702.25) zu bezahlen.