a) Zusammenfassend ergibt sich, dass die Baubewilligung für das Bauvorhaben des Beschwerdegegners erteilt werden kann, aber zusätzliche Auflagen anzuordnen sind. Der angefochtene Entscheid ist entsprechend zu ergänzen. Im Übrigen ist der Entscheid der Vorinstanz zu bestätigen und die Beschwerde abzuweisen. 47 Vgl. Vorakten pag. 40 48 Vgl. Vorakten pag. 41 RA Nr. 110/2016/98 24