die beiden Parkflächen sind auf einem dem Mietvertrag beiliegenden Grundstücksplan eingezeichnet. Auf diesen Flächen können mehr als drei Motorfahrzeuge parkiert werden. Daher ist die Gemeinde zu Recht von einer genügenden Anzahl Abstellplätzen auf dem Baugrundstück ausgegangen; eine dingliche Sicherung der zusätzlichen Abstellplätze auf dem Grundstück der Landi Thun Genossenschaft ist daher nicht nötig. 9. Zusammenfassung und Kosten