Die Empfehlungen verstehen sich jedoch lediglich als "Leitlinie" und enthalten keine konkret anwendbaren Normen.42 Letzteres gilt auch für die SIA-Norm 491 zur Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen im Aussenraum. Da somit keine verbindlichen Regelungen für den Schutz vor übermässigen Lichtimmissionen bestehen, müssen die rechtsanwendenden Behörden diese im Einzelfall unmittelbar gestützt auf Art. 11 bis 14 USG sowie Art. 16 bis 18 USG beurteilen.