36 Vgl. Beilage 5 der Stellungnahme des Beschwerdegegners vom 14. März 2016, Vorakten pag. 40 37 Vgl. Beilage 4 der Stellungnahme des Beschwerdegegners vom 14. März 2016, Vorakten pag. 40 RA Nr. 110/2016/98 19 dieser Anlass für die Beurteilung der im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu prüfenden Fragen, die nur die Benützung der umstrittenen Räume als Clublokal betreffen, irrelevant. 6. Lichtimmissionen