dass dieses über keine Fenster verfügt, ein Nachaussendringen von Musiklärm verhindert werden. Zudem kann durch entsprechende Auflagen verlangt werden, dass beim Abspielen von Musik ein bestimmter Schallpegel nicht überschritten und die Türe geschlossen gehalten wird. Im Gegensatz zu öffentlichen Gastgewerbebetrieben ist das Clublokal zudem nur einem sehr beschränkten Personenkreis zugänglich. Es ist daher einfacher die jeweiligen Personen auf das Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft aufmerksam zu machen. Dies wird von den Betreibern des Clublokals auch bereits getan.