Die Anwohnerschaft ist frühzeitig auf geeignete Art und Weise über solche Anlässe zu informieren.  Personenansammlungen im Freien, insbesondere ab 22:00 Uhr, sind auf geeignete Art und Weise zu verhindern bzw. nicht gestattet.  Personen dürfen die Räumlichkeiten nicht mit Speisen und/oder Getränken verlassen.  Die Lokalität darf nicht an Dritte vermietet werden.  Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Betriebskonzept.