 Der maximale Schalldruckpegel beträgt im Leq 75 dB(A)/10s.  Fenster und Türen sind ab 22:00 Uhr sowie jederzeit bei Musikbetrieb geschlossen zu halten.  Im Freien darf keine Musik abgespielt werden.  Lärmintensive Anlässe (bis maximal 5 Veranstaltungstage pro Jahr), welche über den Rahmen der Baubewilligung hinausgehen, müssen im Einzelbewilligungsverfahren beurteilt werden. Die Anzahl Anlässe bezieht sich auf die betroffene Anwohnerschaft und nicht auf die Lokalität. Die Anwohnerschaft ist frühzeitig auf geeignete Art und Weise über solche Anlässe zu informieren.