Zusammengefasst sei vorliegend unter Berücksichtigung des Betriebskonzepts mit neuen Sekundärlärmimmissionen zu rechnen, die vorher nicht vorhanden gewesen wären. Diese könnten zwar minimiert, jedoch nie gänzlich ausgeschlossen werden. Gemäss der Fachstelle seien die Sekundärlärmimmissionen gesamthaft aber höchstens als geringfügig einzuschätzen.