Sekundärlärm: Weiter kam die Fachstelle zum Schluss, dass sich der beim Betreten und Verlassen des Clublokals von den Besuchern verursachte (Zuschlagen von Autotüren, Diskussionen, Zurufe und Gelächter auf dem Parkareal etc.) sowie der bei der Zu- und Wegfahrt vom Parkplatz entstehende Lärm (sowohl von den Fahrzeugen auf dem Landiparkplatz als auch von den Motorrädern auf dem Parkplatz nördlich des Gebäudes) erfahrungsgemäss stark störend auf die Nachbarschaft auswirken könne. Mit der zunehmenden Nachtzeit falle der Umgebungsgeräuschpegel zudem ab, was wiederum dazu führe, dass die genannten Störgeräusche umso deutlicher wahrgenommen würden.