Ferner seien nach Auffassung der Fachstelle am Standort des Clublokals durchaus maximal fünf (zusätzliche) Veranstaltungen pro Kalenderjahr möglich. Für diese müsse aber jeweils ein Einzelbewilligungsverfahren durchgeführt werden, in welchem die erforderlichen Auflagen zur Schallpegelhöhe, Veranstaltungsdauer etc. formuliert würden. Die aufgeführte Anzahl Anlässe beziehe sich zudem auf die in diesem Gebiet betroffene Anwohnerschaft und bedeute daher nicht, dass mehrere Veranstalter bzw. Anlagen jeweils für fünf Anlässe Einzelbewilligungen nachsuchen könnten. Im Übrigen müsse die Anwohnerschaft frühzeitig auf geeignete Art und Weise über solche Anlässe informiert werden.