in der Anwohnerschaft auftreten würden. Bei einem Musikangebot im Lokalinnern müssten aber, insbesondere ab 22:00 Uhr (Beginn der Nachtruhe), Fenster und Türen geschlossen gehalten werden. Dies könne vorliegend ohne Weiteres bewerkstelligt werden, da der Eingangsbereich des Clublokals den Charakter einer Schallschutzschleuse aufweise und einzig die Notausgangstüre westseitig, in Richtung Bahngeleise, geöffnet werden könnte; das Lokal verfüge zudem über keine Fenster.