Besucher der Lokalität würden individuell anreisen, vornehmlich mit dem motorisierten Individualverkehr. Den Mitgliedern stünden genügend Parkplätze auf dem Gelände der Landi Mühlethurnen (recte: Landi Thun) zur Verfügung. Die Motorräder sollten auf dem Platz nordseitig des Gebäudes, in welchem sich das Clublokal befindet, parkiert werden. Die Zu- und Wegfahrt mit den Motorrädern solle über die M.________strasse erfolgen. Die am stärksten von Immissionen betroffene Anwohnerschaft befände sich im selben Gebäude wie das Clublokal. Die Liegenschaft der Beschwerdeführenden liege in einer Distanz von ca. 27 Metern zum Haupteingang des Lokals entfernt.