30 BGE 133 II 292 E. 3.3 mit Hinweisen; BVR 2002 S. 356 E. 2c, 2000 S. 122 E. 4c 31 BVR 2002 S. 356 E. 2c RA Nr. 110/2016/98 14 USG und Art. 2 Abs. 1 LSV.32 Die Räumlichkeiten, in welchen das Lokal eingerichtet worden ist, wurden früher zu Abpackungszwecken der G.________ genutzt. Der Zweck der Räumlichkeiten wurde somit vollständig geändert, weshalb es sich um eine neue Anlage im Sinne von Art. 2 Abs. 2 LSV handelt. Das Clublokal darf folglich zu höchstens geringfügigen Störungen führen.