Aus diesem Grund und mit Hinweis auf den Umstand, wonach unmittelbar neben dem Baugrundstück das Kulturzentrum "J.________" angesiedelt sei, welches eine vergleichbare Nutzung wie das Clublokal aufweise, hat die Vorinstanz dem Beschwerdegegner neben der Baubewilligung auch eine Ausnahmebewilligung für die Nutzung als Clublokal in der Arbeitszone erteilt. b) Die Beschwerdeführenden machen dagegen geltend, der von der Vorinstanz vorgenommene Vergleich mit dem bestehenden Kulturzentrum "J.________" sei 24 Vgl. zum Ganzen Merkblatt/Meldeformular Vereinslokale, einsehbar unter