Folglich erscheint die Aussage des Beschwerdegegners, es würden nicht aktiv neue Mitglieder angeworben und die jetzigen Clubmitglieder hätten ohnehin kein Interesse an der Aufnahme solcher, ebenfalls glaubhaft. Der Beschwerdegegner führt überdies aus, das Clublokal stünde nur den sechs Clubmitgliedern und ausnahmsweise deren Familienmitgliedern und Freunden offen. Die Zutrittsregelung werde mittels Aushändigung von Mitgliederkarten strikte umgesetzt. Über die verteilten Karten bzw. die Zutrittsberechtigten werde genau Liste geführt.