Dies erscheint glaubhaft und deckt sich mit den Ausführungen im Betriebskonzept "I.________ Bar"17, welches gemäss Ziffer 3 erstes Lemma des Dispositivs des angefochtenen Bauentscheids zum verbindlichen Bestandteil der Baubewilligung erklärt worden ist. Danach dient die Bar lediglich als Treffpunkt für ein Bier, das Feiern von Familienfesten sowie das gesellige Beisammensein mit Freunden.18 Dementsprechend verfügt das Clublokal auch nur über sehr eingeschränkte Öffnungszeiten (donnerstags von 19:00 bis 23:00 Uhr und zwischen Oktober bis April auch samstags von 20:00 bis 01:00 Uhr).19 Auch das Getränkeangebot ist äusserst überschaubar bzw. auf den clubeigenen Bedarf ausgerichtet;