d) Da es sich nicht um einen Verein handelt, gibt es auch keine Statuten, aus welchen sich der Vereinszweck ergeben würde. Gemäss den Angaben des Beschwerdegegners sei der Club aber nicht gegründet worden, um eine Bar zu führen bzw. den Clubmitgliedern ökonomische Vorteile durch den Verkauf von Speisen und Getränken oder durch die Vermietung des Clublokals zu verschaffen, sondern einzig zur Freundschaftspflege und zur Durchführung gemeinsamer Aktivitäten (insbesondere Motorradausfahrten). Dies erscheint glaubhaft und deckt sich mit den Ausführungen im Betriebskonzept "I._____