4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte neben den Vorakten bei der Fachstelle für Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern einen Fachbericht ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Fachbericht zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. 5. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen