2. Der Beschwerdegegner reichte daraufhin am 4. Januar 2016 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für die Umnutzung und den Innenausbau der genannten Gewerberäumlichkeiten in ein privates Clublokal mit einem Büro- bzw. Sitzungsraum sowie einem Aufenthaltsraum mit einer Bar. Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 10. Juni 2016 erteilte die Gemeinde Mühlethurnen unter Auflagen die Baubewilligung sowie eine Ausnahmebewilligung für die Nutzung als Clublokal in der Arbeitszone.