Auf das Projektänderungsgesuch kann deshalb nicht eingetreten werden. Wenn der Beschwerdeführer eine Beurteilung seines neuen Projekts will, hat er ein neues Baugesuch einzureichen. Erst im Rahmen dieses 4 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 5 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 32- 32d N.12a RA Nr. 110/2016/97 6 Bewilligungsverfahrens könnte auch die Frage der rechtsgleichen Beurteilung durch das AGR abschliessend geprüft werden.