Wird es in seinen Grundzügen verändert, liegt ein neues Projekt vor und es muss ein neues Baubewilligungsverfahren eingeleitet werden. Ein Bauvorhaben ist in den Grundzügen verändert, wenn ein Hauptmerkmal (Erschliessung, Standort, äussere Masse, Geschosszahl, Geschosseinteilung, Zweckbestimmung) wesentlich verändert wird oder wenn eine Mehrzahl geringerer Änderungen dem Vorhaben eine gegenüber dem ursprünglichen Projekt veränderte Identität verleiht.5