a) Der Beschwerdeführer beantragt in seiner Beschwerde die Aufhebung der Abschreibungsverfügung und die Bewilligung der mit der Beschwerde eingereichten Projektänderung. Er verzichtet auf die Planung eines Schafstalls und will stattdessen Lagerräume erstellen. Zum Hinweis des AGR, auch für die Projektänderung könne keine Ausnahmebewilligung nach Art. 37a RPG3 in Aussicht gestellt werden, hält der Beschwerdeführer fest, in der Nachbarschaft sei ein neuer, zonenfremder Produktionsbau bewilligt worden. Das AGR müsse die ungleichen Beurteilungen begründen.