4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, wies den Beschwerdeführer darauf hin, dass es fraglich sei, ob der Rahmen einer Projektänderung eingehalten sei. Es gab ihm Gelegenheit mitzuteilen, ob er an seiner Beschwerde festhalte. Mit Schreiben vom 18. August 2016 antwortete der Beschwerdeführer, er halte an seiner Beschwerde fest. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und