Das AGR beantragt in seiner Stellungnahme vom 8. August 2016 die Abweisung der Beschwerde. Es verweist auf seine Stellungnahmen im vorinstanzlichen Verfahren und hält fest, dass das Erweiterungspotential für das Gewerbegebäude bereits vollständig ausgeschöpft sei. Für die bei der BVE eingereichte Projektänderung könne deshalb keine positive Beurteilung in Aussicht gestellt werden.