Die Gemeinde leitete das Gesuch am 21. November 2014 an das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental weiter. Im Sinne einer Vorabklärung bezüglich Naturgefahren und Gewässerraum holte dieses Stellungnahmen des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) sowie des RA Nr. 110/2016/97 2 Oberingenieurkreises I des Tiefbauamtes des Kantons Bern ein. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2014 stellte das Regierungsstatthalteramt dem Beschwerdeführer die Stellungnahmen zu und gab ihm Gelegenheit, bis 19. Januar 2015 ein überarbeitetes Gesuch einzureichen. Andernfalls gelte es als zurückgezogen.