4. Die Vorakten sowie die von der Gemeinde eingereichten Pläne des bisherigen Bauvorhabens (Situationsplan vom 8. Mai 2015, Projektplan vom 23. März 2016 und RA Nr. 110/2016/96 10 Umgebungsplan vom 17. Dezember 2015) gehen zurück an das Regierungsstatthalteramt Thun. 5. Die Verfahrenskosten von Fr. 3'200.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 6. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung