2. Die Sache wird zur Beurteilung der Projektänderung vom 23. Juni 2017 im Sinne der Erwägungen an das Regierungsstatthalteramt Thun zurückgewiesen. Im Übrigen wird das Beschwerdeverfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 3. Die Eingabe der Beschwerdeführerin vom 23. Juni 2017 inkl. Projektänderungsunterlagen wird den Verfahrensbeteiligten zugestellt (dem Regierungsstatthalteramt Thun 2-fach).