Entscheids vom 1. Juni 2016) kann aufgehoben werden. Die darin enthaltenen Anordnungen hatten zum Ziel, Schäden an der Scheune durch Wassereintritt zu verhindern. Durch die angeordnete, sofortige Reparatur des Daches mittels Abdichten der Öffnungen wurde dieses Ziel erreicht (vgl. Zwischenverfügung vom 4. August 2016). Das mittels Projektänderung geänderte Bauvorhaben muss ebenfalls mit Profilen kenntlich gemacht werden. Sollten erneut Anordnungen zur Verhinderung von Schäden an der Scheune notwendig sein, können diese im Rahmen des durchzuführenden Baubewilligungsverfahrens durch die Vor-instanz angeordnet werden. 3. Kosten