a) Mit Eingabe vom 23. Juni 2017 reichte die Beschwerdeführerin beim Rechtsamt der BVE eine Projektänderung ein. Mit dieser änderte sich insbesondere das äussere Erscheinungsbild des Gebäudes. So weist das Wohnhaus anstelle der im ursprünglichen Bauvorhaben vorgesehenen, vertikalen Holzverschalung neu eine graue Lochfassade (mural / verputzt) auf. Weiter veränderte sich die Befensterung: Die Fenster wurden – insbesondere bei der Südwestfassade – symmetrisch und achsenbildend angeordnet. Auf die im Grundriss des bisherigen Projekts enthaltenen, kleineren Rücksprünge 2 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1)