6. Nach erneuter Gutheissung von zwei Fristverlängerungsgesuchen reichte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 23. Juni 2017 eine Projektänderung ein (Planversion vom 23. Juni 2017 inkl. Information über das generelle Material- und Farbkonzept sowie Erstwohnanteil-Nachweis, alle Unterlagen gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 23. Juni 2017). Sie beantragt, dass das nun vorliegende Projekt durch die BVE geprüft und rasch bewilligt werde. Es entspreche nun den Forderungen der lokalen Behörde. RA Nr. 110/2016/96 5