Mit Schreiben vom 16. Februar 2017 legte die bis zu diesem Zeitpunkt beauftragte Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin ihr Mandat nieder und informierte, der Projektverfasser werde mit Blick auf die geplanten architektonischen Anpassungen des Bauprojekts die Vertretung der Beschwerdeführerin wieder selber übernehmen.