Es werde deshalb beantragt, dass ein Augenschein im Beisein sämtlicher Verfahrensbeteiligter und unter Berücksichtigung des eingereichten Gutachtens durchgeführt werde. RA Nr. 110/2016/96 4 5. Mit Verfügung vom 23. Dezember 2016 nahm das Rechtsamt der BVE das Beweisverfahren wieder auf. Am 30. Januar 2017 führte es im Beisein der Verfahrensbeteiligten sowie einer Vertretung der OLK einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.