4. Die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) nahm mit Bericht vom 22. September 2016 zum Vorhaben Stellung und kam zum Schluss, dass sich dieses ungenügend in das Ortsbildschutzgebiet einfügt. Die Gemeinde beantwortete mit Stellungnahme vom 14. September 2016 eine Frage des Rechtsamts der BVE zu den erhobenen Gebühren. Zudem ging die Gemeinde in dieser Stellungnahme auf Aufforderung des Rechtsamts auf einen Einwand der Beschwerdeführerin ein, zu welchem die Gemeinde bis dahin nicht Stellung genommen hat. Die Parteien erhielten danach mit Verfügung vom 29. September 2016 Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.