In der Hauptsache beantragen die Beschwerdegegnerin mit Stellungnahme vom 29. Juli 2016, das Regierungsstatthalteramt mit Vernehmlassung vom 29. Juli 2016 und die Gemeinde mit Schreiben vom 11. August 2016 die Abweisung der Beschwerde. Die KDP äusserte sich mit Stellungnahme vom 4. August 2016 zur Angelegenheit und kommt dabei zum Schluss, dass das Gebäude zu erhalten sei und der Eigentümerschaft eine fachgerechte Sanierung insbesondere mit den Finanzhilfen der Denkmalpflege zumutbar sei.